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Archiv für August, 2008

Letztes Jahr auf dem Bibliothekskongress habe ich in meinem Vortrag zu Wikisource gesagt das gemeinfreie Materialien ,Gemeinfrei bleiben müssen. Etwas weiter habe ich dies in meinem Vortrag  ”New Rights on Public Domain via Digitalization?“ auf dem IFLA Satellite Meeting „Rethinking Access“ in Boston ausgeführt und die Position vieler Bibliotheken den Entwicklungen im Web 2.0 gegenübergestellt:


Gleichzeitig während die IFLA stattfand hat die EU Kommission ein Papier herausgegeben in der “Communication on Europe’s cultural heritage at the click of a mouse” heißt es sehr eindeutig in dem Bereich “Hindernisse für die Nutzung von gemeinfreiem Material” :

In den nationalen Rechtsvorschriften können Hindernisse für die Nutzung von gemeinfreien Werken enthalten sein. Diese Hindernisse können die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Materials z. B. über Europeana beschränken. Auf diese Frage gehen nur wenige Mitgliedstaaten ein. Die geringe Reaktion in diesem Bereich deutet darauf hin, dass in vielen Mitgliedstaaten noch keine Maßnahmen ergriffen wurden und das Thema größerer Aufmerksamkeit bedarf. [...] In diesem Zusammenhang ist besonders zu betonen, dass gemeinfreie Werke diese Eigenschaft bei einer Formatänderung nicht verlieren sollten. So sollten sie gemeinfrei bleiben, wenn sie digitalisiert und über das Internet bereitgestellt werden.” (Hervorhebung von mir)

In dem zugehörigen Staff Paper wird noch etwas ausführlicher auf das Thema eingegangen: 

Member States seem to have taken hardly any action to identify and eliminate barriers to the online accessibility of works in the public domain held by public institutions. Most Member States do not address the issue in their reports. Some (e.g. Finland) indicate that they did look into the matter and did not find any problem. A few Member States report that there are provisions in the national legislation that limit the online accessibility of public domain works (e.g. Portugal, Sweden, Greece): 

  • Legislation on public access to documents held by public bodies: the general principle of free access to information may be limited on grounds such as personal data protection (privacy) or State security. [...] This affects in particular archives; 
  • Legal provisions in the area of copyright giving the State certain exclusive rights in relation to public domain material; 
  • Legal provisions concerning the protection of the cultural heritage, providing that reproduction and dissemination of cultural heritage belonging to or held by the State is subject to a licence and to the payment of a fee, even if it is in the public domain. 

In particular the last two types of barriers can create unnecessary problems for making the public domain material accessible through Europeana. No actions are reported to address this type of barriers. 

Etwas versteckt im Bereich Public Private Partnership ist der Hinweis:

Public domain content in the analogue world should remain in the public domain in the digital environment. If restrictions to user access and use are necessary in order to make the content available at all, these restrictions should only apply for a limited time period; [...]“

Nachdem die EU-Kommission im Rahmen der Europeana so eindeutig Stellung bezogen hat wäre es wünschenswert, wenn etwas analoges für die Deutsche Digitale Bibliothek folgen würde. Auf der IFLA habe ich erfahren das in die World Digital Library der UNESCO und der Library of Congress nur gemeinfreies Material einfließen wird und zwar nur Material das digital gemeinfrei ist, so dass vielleicht für die eine oder andere Institution einen weiteren Anlass gibt der 2007 veröffentlichten “Wikimedia-Empfehlungen für Rechte bei Digitalisierungsprojekten” zu folgen.   

[Danke an Patrick Peifer von der Nationalbibliothek in Luxemburg für den Hinweis auf die EU Texte]


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In der aktuellen Ausgabe von Science wird eine erste Bilanz des reCAPTCHA Projekts gezogen. In dem Projekt wir eine neue Anwendung des Captcha Codes (Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart übersetzt “voll automatischer öffentlicher Turing-Test, um Computer und Menschen zu unterscheiden”) erprobt. Der Code wird eingesetzt um Spam beispielsweise in Blogkommentaren abzuwehren und sicher zu stellen das wirklich ein Mensch vor dem Computer sitzt. Dies funktioniert meisten, jedoch versuchen auch Spamer immer bessere Methoden (Ausführliche Informationen dazu im Telepolis Artikel “Der Captcha Krieg“)

Die Erkennungsrate von reCaptcha liegt bei 99%. “An jedem Tag würden über 100 Millionen dieser Tests gelöst. Das seien mehr als vier Millionen Wörter. Inzwischen wurden über 17.000 Bücher auf diese Weise bearbeitet. Die Fehlerquote liege bei unter einem Prozent. ” Verwendet wird es bereits auf über 40,000 Webseiten. Als Quelle dienen dabei Dokumente und Zeitungen aus dem Internet Archive der Open Content Alliance.

Ein weiteres Beispiel was mit freien Inhalten möglich ist.

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Das Goethe Instiut Montréal hat ein Blog zur IFLA 2008 gestartet, in dem ich auch mit schreibe und einige Eindrücke zu von der IFLA festhalten werde.


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